Kosten

Generell sind wir als Heilpraktiker frei in der Gestaltung unseres Honorars.

Die Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.

Eine (Teil-)Übernahme der Behandlungskosten erfolgt von Privatversicherungen (PKV) und privaten Zusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen.
Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die sog. Beihilfen (Beamte / Post) üblich.

In der Regel erfolgt eine Behandlungskostenerstellung im Rahmen der Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Ich kläre gerne im persönlichen Gespräch über die Kosten auf.

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